Auf dieser Seite können Sie firmenübergreifende Einstellungen der Urlaubsverwaltung festlegen.
Urlaubsverwaltung - Übersicht
Hier sehen Sie die Gesamtübersicht der globalen Urlaubsverwaltungs-Firmeneinstellungen.
Allgemein
Kalenderanzeige bis: Gibt an, bis wann der Kalender in der Urlaubsverwaltung angezeigt wird.
Automatische Weitergabe bei offenen Anträgen: Gibt an, nach wie vielen Wochen Anträge aufgrund von Nichtbearbeitung an den nächsten Vorgesetzten weitergegeben werden.
Kommentar bei Genehmigung: Gibt an, ob der Vorgesetzte, welcher den Antrag bearbeitet, bei Genehmigung einen Kommentar schreiben muss.
Extraurlaub: Gibt an, ob Extraurlaub verwendet werden soll.
ICS Kalender: Gibt an, ob ICS Kalender exportiert werden können.
Gebutstage im Abteilungskalender anzeigen: Gibt an, ob Kollegen der Abteilung im Abteilungskalender den Geburtstag sehen können.
Änderungen in der Vergangenheit nur für Personaler: Gibt an, ob man für Änderungen in der Vergangenheit mindestens das Personaler-Recht braucht.
Vorhandene Abwesenheiten dürfen von Mitarbeitern überschrieben werden: Gibt an, ob eine bereits eingetragene Abwesenheit überschrieben werden darf.
Sammelbuchungen erlauben: Gibt an, ob der Menüpunkt "Sammelbuchung" angezeigt und genutzt werden darf.
Firmenkalender anzeigen für
Hier kann eingestellt werden, ab welcher Position der gesamte Firmenkalender angezeigt werden darf.
Erinnerungs E-Mails
Hier kann eingestellt werden, ab wann für die vorgegeben Szenarien Erinnerungs-E-Mails versendet werden.
Vertretung
Zusätzliche Vertretung: Hier kann eingestellt werden, dass mehrere Vertretungen angegeben werden können.
Anzeigen aller Mitarbeiter: Hier kann eingestellt werden, dass alle Mitarbeiter als Vertretung auswählbar sind und nicht nur die, die in der selben Abteilung sind.
Pflicht für Vorgesetzte: Hier kann eingestellt werden, dass Vorgesetzte eine Vertretung bei Abwesenheit eintragen müssen.
Stille Vertretung: Wenn diese Einstellung aktiv ist, wird eine Vertretung niemals die Rechte des Anderen bekommen.
Mitarbeiter nicht automatisch befördern: Wenn ein Abteilungsleiter einen Mitarbeiter als Vertretung angibt, kann hier eingestellt werden, ob die Rechte weitergegeben werden an den Mitarbeiter und er somit die genehmigungspflichtigen Buchungen abarbeiten darf etc.
Urlaubsanspruch
Hier legen Sie fest, wie der Urlaubsanspruch während des Beschäftigungsverhältnisses berechnet und gutgeschrieben wird.
Auf Tagesbasis: Der Urlaubsanspruch wird für jeden Beschäftigungstag anteilig berechnet. Dabei werden sowohl vollständige Monate als auch angebrochene Monate anteilig berücksichtigt.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter hat einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen und ein Austrittsdatum zum 15. April. Für die Monate Januar bis März entstehen 3 volle Beschäftigungsmonate mit jeweils 24 / 12 = 2 Urlaubstagen.
Zusätzlich wird der Zeitraum vom 1. bis 15. April anteilig berücksichtigt: 15 / 30 × (24 / 12) = 1 Urlaubstag
Insgesamt ergibt sich somit ein Urlaubsanspruch von 7 Tagen (6 Tage für die vollen Monate und 1 Tag für den anteiligen Zeitraum).
Nur für komplette Beschäftigungsmonate: Der Urlaubsanspruch wird ausschließlich für vollständig abgeschlossene Beschäftigungsmonate gewährt. Ein Beschäftigungsmonat orientiert sich am individuellen Eintrittsdatum des Mitarbeiters und nicht an Kalendermonaten.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter tritt am 14. Januar ein und hat ein Austrittsdatum zum 12. April. Der erste vollständige Beschäftigungsmonat endet am 13. Februar, der zweite am 13. März und der dritte am 13. April.
Da das Arbeitsverhältnis bereits am 12. April endet, werden nur zwei vollständige Beschäftigungsmonate berücksichtigt.
Bei einem Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen ergibt sich somit ein Urlaubsanspruch von 4 Tagen, da jeder vollständige Beschäftigungsmonat 24 / 12 = 2 Urlaubstagen entspricht.
Nur für komplette Kalendermonate: Der Urlaubsanspruch wird ausschließlich für vollständig abgeschlossene Kalendermonate gewährt. Ein Kalendermonat wird nur dann berücksichtigt, wenn das Beschäftigungsverhältnis vom ersten bis zum letzten Kalendertag des Monats bestanden hat.
Der Urlaubsanspruch entsteht erst nach Abschluss des jeweiligen Kalendermonats.
Beispiel:
Besteht das Beschäftigungsverhältnis vom 1. bis zum 30. April, wird der anteilige Urlaubsanspruch für April erst nach Ablauf des Monats gutgeschrieben.
Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats, entsteht für diesen Monat kein Urlaubsanspruch.
Ein Eintritt am 2. April oder ein Austritt am 29. April führen daher dazu, dass der Monat April nicht berücksichtigt wird.
gleich 0,5 aufrunden: Entsteht durch die Urlaubsberechnung ein Kommawert von 0,5 können Sie hiermit festlegen ob die Rundungseinstellungen unter Bruchteile von mehr als einem halben Tag verwendet werden soll. Ist diese Option deaktiviert wird der Wert nicht gerundet.
ab 6 Monaten: Sobald ein Mitarbeiter mindestens 6 Monate im Kalenderjahr beschäftigt ist, kann festgelegt werden, welche Berechnungsmethode für den Urlaubsanspruch gilt.
- den anteiligen Urlaubsanspruch: der Urlaubsanspruch wird tagesgenau anteilig berechnet.
- den kompletten gesetzlichen Mindesturlaub: es wird mindestens der im Eingabefeld definierte Mindesturlaub gutgeschrieben.
- den kompletten Urlaubsanspruch: der komplette Jahresurlaubsanspruch des Mitarbeiters wird gutgeschrieben.
Bruchteile von weniger als einem halben Tag: Hier können Sie festlegen, wie Kommawerte unter 0,5 gerundet werden.
Beispielwert 1,2
- keine Rundung: 1,2 bleibt 1,2
- abrunden: 1,2 wird zu 1,0 gerundet
- aufrunden (auf halbe Tage): 1,2 wird auf 1,5 aufgerundet
Bruchteile von mehr als einem halben Tag: Hier können Sie festlegen, wie Kommawerte über 0,5 gerundet werden.
Beispielwert 1,7
- keine Rundung: 1,7 bleibt 1,7
- abrunden (auf halbe Tage): 1,7 wird auf 1,5 abgerundet
- aufrunden: 1,7 wird auf 2,0 aufgerundet





